Nutzung von ETF-Logos, -Bezeichnungen, -Texten und -Lehrprogrammen etc.:
Nur wer über ein Gruppenleiterzertifikat mit gültiger Gruppenleitervereinbarung, sowie schriftlicher Gebietszuweisung ohne oder mit Gebietsschutz verfügt, kann von der ETFConsult widerruflich zur Verwendung bestimmter ETF-Unterrichtsprogramme, -Logos und -Bezeichnungen legitimiert werden.
(Sämtliche Urheberrechte /Copyrights für ETF-Lehrprogramme, ETF-Logos, Texte und ETF-Bezeichungen bleiben davon unberührt und liegen allein bei der ETFConsult – Bernd Schubert. Weitergabe, Überlassung, Vermietung oder Verkauf von ETF-Gebietsschutz oder Nutzungsrechten an Dritte ist somit unzulässig und obliegt allein der ETFConsult.)
Gruppenleiter, Trainer und Sportschulbesitzer unter dem Banner der ETF arbeiten grundsätzlich rechtlich und steuerlich selbstständig und eigenverantwortlich. Die ETFConsult steht mit ihrem Know how beratend zur Verfügung, organisiert regelmäßige Trainerschulungen, veranstaltet Seminare und sportliche Escrima-Turniere und sichert den Gütestandard für ETF-Combat-Escrima durch Überwachung des Zertifizierungssystems.
Gebietsschutzgarantie:
Gruppenleiter, Trainer vorhandener Gruppen oder Sportschulbesitzer können auf Wunsch Gebietsschutz für ETF-Combat-Escrima auf einer Karte festgeschrieben bekommen, sofern das entsprechende Gebiet noch nicht besetzt ist. (i.d. Regel 20 – 25 km Umkreis je Standort) Der Gebietsschutz gilt generell nur für den Zeitraum, in dem regelmäßig im ANGEMESSENEN RAHMEN (siehe weiter unten) freiwillige Gruppenleiterabgaben an die ETFConsult geleistet wurden – dies gilt in gleicher Weise für zertifizierte Clubs.
Die ETFConsult garantiert für die Dauer des bestehenden Gebietsschutzes, daß von der ETF im festgeschriebenen Umkreis keine anderen ETF-Combat-Escrima-Gruppen/Clubs, welche die Bezeichnung „ETF-Combat-Escrima“ führen dürfen, genehmigt werden. Beantragt jemand Gebietsschutz für ein Gebiet, in dem sich bereits eine Gruppe ohne Gebietsschutz befindet, kann er das Gebiet auf Wunsch erhalten, muß die dort existierende Gruppe jedoch dauerhaft dulden.
Gebietsschutz kann nach erfolgter schriftlicher Abmahnung binnen Frist wieder entzogen werden (ohne rückwirkende Ansprüche), wenn dort kein regelmäßiger, qualifizierter Gruppenunterricht entsprechend der Philosophie der ETF und nach den offiziellen ETF-Programmen angeboten wird und stattfindet.
Gruppenleiterabgabe:
Durchschnittlich sollte jede Gruppe/Club in der Lage sein, eine monatliche Gruppenleiterabgabe auf freiwilliger Basis an die ETFConsult leisten zu können, um uns so eine gewisse finanzielle Handlungsbasis zu geben. Wir appellieren hierbei an unsere Gruppenleiter, freiwillig zu dieser Einsicht zu gelangen und die gemeinsame Sache auf diese Weise zu unterstützen. Die Handlungsfähigkeit und der Fortbestand der ETF sollten ja ureigenstes Interesse eines jeden Gruppenleiters sein.
Angemessener Rahmen:
Für noch im Aufbau befindliche Gruppen, mit noch sehr wenigen Mitgliedern, sind nach Absprache und für eine bestimmte Zeit (vielleicht für die ersten zwei oder drei Jahre) auch sehr geringe Abgaben akzeptabel. Wir haben dabei folgende Vorstellung: Bis 5 Mitglieder 5 Euro, für jedes weitere Mitglied ungefähr einen Euro mehr… bis irgendwann maximal 30 bis 50 Euro als monatliche Obergrenze erreicht sind. Wobei ein Club mit 20 – 25 Mitgliedern ja durchaus auch 30 Euro leisten kann, ohne schmerzhaft betroffen zu sein. Ehrlichkeit, Fairness und Freiwilligkeit bei den Gruppenleitern setzen wir einfach voraus.
Somit kann jeder Club, ob er nun als Hobby oder beruflich geführt, ob gerade gegründet oder schon länger existent, relativ selbstbestimmend die ETF unterstützen ohne das eine nennenswerte finanzielle Belastung entsteht.
Nutzung von ETF-Logos, -Bezeichnungen, -Texten und -Lehrprogrammen etc.:
Nur wer über ein Gruppenleiterzertifikat mit gültiger Gruppenleitervereinbarung, sowie schriftlicher Gebietszuweisung ohne oder mit Gebietsschutz verfügt, kann von der ETFConsult widerruflich zur Verwendung bestimmter ETF-Unterrichtsprogramme, -Logos und -Bezeichnungen legitimiert werden. (Sämtliche Urheberrechte /Copyrights für ETF-Lehrprogramme, ETF-Logos, Texte und ETF-Bezeichungen bleiben davon unberührt und liegen allein bei der ETFConsult – Bernd Schubert. Weitergabe, Überlassung, Vermietung oder Verkauf von ETF-Gebietsschutz oder Nutzungsrechten an Dritte ist somit unzulässig und obliegt allein der ETFConsult.)
Gruppenleiter, Trainer und Sportschulbesitzer unter dem Banner der ETF arbeiten grundsätzlich rechtlich und steuerlich selbstständig und eigenverantwortlich. Die ETFConsult steht mit ihrem Know how beratend zur Verfügung, organisiert regelmäßige Trainerschulungen, veranstaltet Seminare und sportliche Escrima-Turniere und sichert den Gütestandard für ETF-Combat-Escrima durch Überwachung des Zertifizierungssystems.
Entwicklungsweg der Trainingsgruppen:
Normaler Weise durchlaufen die Gruppen folgende Entwicklungstufen:
- mit der ETF auf Turniersport- oder/und Lehrplanbasis kooperierend (nicht zertifiziert, mit oder ohne Gebietsschutz)
- Zertifizierung auf Grund der Qualifikation der Gruppenleiter und damit als Club mit aktuellem Ausbildungsstand anerkannt
- Ausbildung der Gruppenleiter zu Instructoren (damit in der Lage, ETF-Combat-Escrima auf Grund von Wissen und Erfahrung offiziell zu repräsentieren)
Im optimalen Fall verfügt ein Club irgendwann über einen oder mehrere als zertifizierte Gruppenleiter anerkannte ETF-Instructoren.